Compliance bei der GreenLean Baulogistik
Bei der GreenLean Baulogistik (GLB) verstehen wir Compliance als wesentlichen Bestandteil unserer Unternehmenskultur und als Grundlage für nachhaltigen Erfolg. Unser Engagement für Integrität, Transparenz und ethisches Handeln spiegelt sich in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit wider — von der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bis hin zu internen Richtlinien, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Auf unserer Compliance-Seite möchten wir Ihnen einen Einblick geben, wie wir bei GLB sicherstellen, dass unsere Werte und Prinzipien in unserem täglichen Handeln gelebt werden. Wir setzen auf klare Richtlinien, kontinuierliche Schulungen und einen offenen Dialog, um ein Umfeld zu schaffen, in dem Verantwortung und ethische Standards an erster Stelle stehen. Entdecken Sie, wie unser Engagement für Compliance uns hilft, die Herausforderungen der modernen Baulogistik verantwortungsvoll zu meistern und gleichzeitig das Vertrauen unserer Kunden, Partner und Mitarbeiter zu stärken.
Alle MitarbeiterInnen sind verpflichtet, gesetzliche Vorschriften einzuhalten und sich sozial zu verhalten. Sie sollen Belästigung und Gewalt vermeiden, Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz nicht konsumieren und Chancengleichheit fördern. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sowie sexueller Orientierung ist strengstens verboten.
Die MitarbeiterInnen sind verpflichtet, sorgfältig mit Firmeneigentum umzugehen und gesetzliche sowie vertragliche Verpflichtungen, insbesondere aus Arbeitsverträgen, und Verpflichtungen zum Arbeitsschutz einzuhalten. Sie sollen auch die Unternehmenskultur respektieren und zur positiven Arbeitsatmosphäre beitragen.
Vorgesetzte tragen Verantwortung für ihre MitarbeiterInnen und sind verpflichtet, die Compliance-Richtlinie aktiv zu kommunizieren und ihre Einhaltung zu gewährleisten. Sie sollen als Vorbilder dienen und ihre MitarbeiterInnen dazu ermutigen, ethisch korrekt zu handeln.
Die GreenLean Baulogistik GmbH toleriert keine Form von Korruption und erwartet von allen MitarbeiterInnen, dass sie keine unberechtigten Vorteile anbieten oder annehmen. Dies gilt sowohl für Geschäftsbeziehungen im Inland als auch im Ausland.
Geschenke und Einladungen dürfen nur angenommen oder angeboten werden, wenn sie angemessen und gesetzlich zulässig sind. Im Zweifelsfall lehnen Mitarbeiter Geschenke oder Einladungen ab oder versichern sich bei der Geschäftsleitung oder dem HR, ob diese angenommen werden dürfen.
MitarbeiterInnen sind verpflichtet, persönliche oder familiäre Interessen, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit stehen könnten, offenzulegen. Sie sollen vermeiden, in Situationen zu geraten, in denen ihre persönlichen Interessen mit denen des Unternehmens kollidieren könnten.
Die GreenLean Baulogistik GmbH arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die keine illegalen Finanzmittel verwenden und sich an geltende Gesetze halten. Maßnahmen zur Identifizierung und Verhinderung von Geldwäsche wurden eingeführt.
Es werden bestimmte Erwartungen an die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und internen Anweisungen gestellt. Die GreenLean Baulogistik GmbH erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie ähnliche ethische Standards einhalten und sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten.
Die GreenLean Baulogistik GmbH legt Wert auf den Schutz seiner MitarbeiterInnen und der Umwelt. Es wurden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Minimierung der Umweltauswirkungen eingeführt.
Die GreenLean Baulogistik GmbH legt großen Wert auf die Qualität seiner Dienstleistungen und hat entsprechende Verfahren und Arbeitsanweisungen festgelegt. Alle Maßnahme unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Die MitarbeiterInnen werden ermutigt, Vorschläge zur Verbesserung der Qualität zu machen.
Die GreenLean Baulogistik GmbH lehnt Kinderarbeit und die Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ab. Es hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und erwartet dasselbe von seinen Geschäftspartnern.
Die GreenLean Baulogistik GmbH erwartet von seinen MitarbeiterInnen die Einhaltung des Wettbewerbsrechts und des Kartellrechts. Sie dürfen keine Absprachen mit Wettbewerbern treffen, die den freien Wettbewerb einschränken könnten.
Die GreenLean Baulogistik GmbH legt Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Datenschutz ist für uns mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung. Wir sehen es als unsere ethische Verantwortung an, sorgsam und vertrauensvoll mit Daten unseres Unternehmens, unserer MitarbeiterInnen und unserer Stakeholder umzugehen und gehen dabei oft über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Es wurden Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der MitarbeiterInnen, Kunden und Geschäftspartnern eingeführt.
In einer Zeit, in der Cyberkriminalität zunimmt, legen wir großen Wert auf die Sicherheit unserer IT-Systeme. Wir haben eine umfangreiche Sicherheitsinfrastruktur implementiert, um sicherzustellen, dass digitale Daten geschützt sind und nicht in die falschen Hände gelangen.
Alle MitarbeiterInnen können Hinweise über Verstöße gegen diese Richtlinie jederzeit an ihren Vorgesetzen oder die Geschäftsleitung weitergeben. Sie müssen nicht befürchten, dass ihnen dadurch Nachteile entstehen. Darüber hinaus wurde ein anonymes Email-Postfach eingerichtet. Die Geschäftsleitung wird allen Hinweisen nachgehen.
Alle MitarbeiterInnen sind verpflichtet, gesetzliche Vorschriften einzuhalten und sich sozial zu verhalten. Sie sollen Belästigung und Gewalt vermeiden, Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz nicht konsumieren und Chancengleichheit fördern. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sowie sexueller Orientierung ist strengstens verboten.
Die MitarbeiterInnen sind verpflichtet, sorgfältig mit Firmeneigentum umzugehen und gesetzliche sowie vertragliche Verpflichtungen, insbesondere aus Arbeitsverträgen, und Verpflichtungen zum Arbeitsschutz einzuhalten. Sie sollen auch die Unternehmenskultur respektieren und zur positiven Arbeitsatmosphäre beitragen.
Vorgesetzte tragen Verantwortung für ihre MitarbeiterInnen und sind verpflichtet, die Compliance-Richtlinie aktiv zu kommunizieren und ihre Einhaltung zu gewährleisten. Sie sollen als Vorbilder dienen und ihre MitarbeiterInnen dazu ermutigen, ethisch korrekt zu handeln.
Die GreenLean Baulogistik GmbH toleriert keine Form von Korruption und erwartet von allen MitarbeiterInnen, dass sie keine unberechtigten Vorteile anbieten oder annehmen. Dies gilt sowohl für Geschäftsbeziehungen im Inland als auch im Ausland.
Geschenke und Einladungen dürfen nur angenommen oder angeboten werden, wenn sie angemessen und gesetzlich zulässig sind. Im Zweifelsfall lehnen Mitarbeiter Geschenke oder Einladungen ab oder versichern sich bei der Geschäftsleitung oder dem HR, ob diese angenommen werden dürfen.
MitarbeiterInnen sind verpflichtet, persönliche oder familiäre Interessen, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit stehen könnten, offenzulegen. Sie sollen vermeiden, in Situationen zu geraten, in denen ihre persönlichen Interessen mit denen des Unternehmens kollidieren könnten.
Die GreenLean Baulogistik GmbH arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die keine illegalen Finanzmittel verwenden und sich an geltende Gesetze halten. Maßnahmen zur Identifizierung und Verhinderung von Geldwäsche wurden eingeführt.
Es werden bestimmte Erwartungen an die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und internen Anweisungen gestellt. Die GreenLean Baulogistik GmbH erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie ähnliche ethische Standards einhalten und sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten.
Die GreenLean Baulogistik GmbH legt Wert auf den Schutz seiner MitarbeiterInnen und der Umwelt. Es wurden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Minimierung der Umweltauswirkungen eingeführt.
Die GreenLean Baulogistik GmbH legt großen Wert auf die Qualität seiner Dienstleistungen und hat entsprechende Verfahren und Arbeitsanweisungen festgelegt. Alle Maßnahme unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Die MitarbeiterInnen werden ermutigt, Vorschläge zur Verbesserung der Qualität zu machen.
Die GreenLean Baulogistik GmbH lehnt Kinderarbeit und die Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ab. Es hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und erwartet dasselbe von seinen Geschäftspartnern.
MitarbeiterInnen sind verpflichtet, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse zu schützen und das Unternehmensvermögen vor Verlust und Missbrauch zu schützen. Sie dürfen vertrauliche Informationen nicht ohne Genehmigung weitergeben oder für persönliche Zwecke verwenden.
Die GreenLean Baulogistik GmbH erwartet von seinen MitarbeiterInnen die Einhaltung des Wettbewerbsrechts und des Kartellrechts. Sie dürfen keine Absprachen mit Wettbewerbern treffen, die den freien Wettbewerb einschränken könnten.
Die GreenLean Baulogistik GmbH legt Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Datenschutz ist für uns mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung. Wir sehen es als unsere ethische Verantwortung an, sorgsam und vertrauensvoll mit Daten unseres Unternehmens, unserer MitarbeiterInnen und unserer Stakeholder umzugehen und gehen dabei oft über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Es wurden Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der MitarbeiterInnen, Kunden und Geschäftspartnern eingeführt.
In einer Zeit, in der Cyberkriminalität zunimmt, legen wir großen Wert auf die Sicherheit unserer IT-Systeme. Wir haben eine umfangreiche Sicherheitsinfrastruktur implementiert, um sicherzustellen, dass digitale Daten geschützt sind und nicht in die falschen Hände gelangen.
Alle MitarbeiterInnen können Hinweise über Verstöße gegen diese Richtlinie jederzeit an ihren Vorgesetzen oder die Geschäftsleitung weitergeben. Sie müssen nicht befürchten, dass ihnen dadurch Nachteile entstehen. Darüber hinaus wurde ein anonymes Email-Postfach eingerichtet. Die Geschäftsleitung wird allen Hinweisen nachgehen.