In den kommenden Monaten und Jahren steht eine Anpassung der EU-Klima- und Energiepolitik bevor, um das neue EU-Klimaziel von mindestens 55 % THG-Reduktion bis 2030 zu erreichen. Dies erfordert auch eine umfassende Bilanzierung und Regulierung von THG-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette der Bauindustrie. Zur Erreichung der klimaneutralen Ziele bis Mitte des Jahrhunderts ist es notwendig, Umwelt- und Klimaauswirkungen entlang des gesamten Lebenszyklus des Baugewerbes zu reduzieren, nicht nur während der Nutzungsphase.
Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren ihre Initiativen verstärkt, insbesondere in Bezug auf gebundene Emissionen sowie Aspekte der Ressourcenschonung und der Kreislaufwirtschaft. Dies erfolgt im Rahmen zweier Schlüsselstrategien des EU Green Deals: der Renovierungswelle und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (Quelle: Carriages preview | Legislative Train Schedule (europa.eu)). Einige Aspekte, wie der Green Deal die Baubranche betrifft:
Der Green Deal zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Dies beinhaltet die Renovierung bestehender Gebäude, um sie energieeffizienter zu gestalten. Die Renovierungswelle (Quelle: Renovation Wave (europa.eu)) schlägt einen umfassenden Fahrplan vor, um den europäischen Gebäudebestand und das Bauwesen vollständig zu transformieren. Konkret bedeutet dies unteranderem die Verdopplung der jährlichen Renovierungsrate bis 2030.
Ein zentraler Grundsatz des Green Deals ist die Einbeziehung von Gebäuden in die Kreislaufwirtschaft. Dies bedeutet, dass Materialien in Gebäuden so gestaltet und verwendet werden sollen, dass ihre Wiederverwendung und Verwertung erleichtert wird.
Die Initiative strebt die Förderung nachhaltiger Bauprodukte und -praktiken an. Dies beinhaltet die Integration neuer Werkstoffe, naturbasierter Lösungen und die Überarbeitung von Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten.